Subjektive Wertvorstellungen sollten immer objektiv überprüft werden!!!
Den Wert von Immobilien und Grundstücken zu kennen ist wichtig. Nicht nur bei Kauf oder Verkauf, sondern auch bei Bankgeschäften, für das Finanzamt, bei Abschlüssen für Versicherungen oder für Formalitäten bei Scheidungen, Vermögensteilungen oder Vererbung.
Gerne erstellen wir für Sie eine detaillierte Immobilienbewertung mit einer Analyse aller wertbildenden Faktoren. Wir kennen den Markt und die realisierbaren Preise.
Je nach Objektart, erfolgt die Verkehrswertermittlung nach dem Sachwert-, dem Ertragswert-, oder dem Vergleichswertverfahren.
Als Sachverständige kennen wir alle wertbildenden Faktoren einer Immobilie und können deren Auswirkungen auf den Verkehrswert objektspezifisch einschätzen und bewerten. Im Rahmen des Gutachtens stellen wir Ihnen alle Details zur Ermittlung ausführlich und nachvollziehbar dar.
Mit uns können Sie auf Basis einer fundierten Wertermittlung den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie sicher planen.
Wir können Ihnen drei verschiedene Bewertungsarten anbieten:
1. Das Kurzgutachten:
Die kostengünstigste Art eine objektive Vorstellung des realistischen
Kaufpreises zu erhalten.
2. Die Wertschätzung:
Der Umfang der Wertschätzung ist schon deutlich umfangreicher.
Der Wert der Immobilie wird überschlägig ermittelt. Eventuell im
Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen können nur
eingeschränkt und teilweise nicht berücksichtigt werden. Die Haftung des
Sachverständigen ist bei der Erstellung einer Wertschätzung
ausgeschlossen.
3. Das umfassende Wertgutachten:
Hier werden alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt, dokumentiert
und bewertet. Das Gutachten hat anschließend einen Umfang von rund
30 Seiten und gibt ausführlich darüber Auskunft, wie sich der Wert der
Immobilie zusammensetzt.
Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne, welche Bewertung, für den von Ihnen benötigten Zweck, die Richtige ist. Bevor Sie uns beauftragen, erhalten Sie von uns ein ausführliches Angebot, in dem wir Ihnen noch einmal den gesamten Umfang der möglichen Beauftragung aufzeigen.
